Duo Corda Mobile Pflege - Pflegekonzept
Duo Corda - Mobile Pflege

Pflegekonzept

Darstellung des Pflegedienstes

Duo Corda Mobile Pflege
Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) Oliver Frank Dudzinski

Hauptstraße 207 - 209
50169 Kerpen-Horrem
Tel.: 02273 9819333
Fax: 02273 9819334
Mobil: 0151 12481238

Bürozeiten: Mo - Fr, 10 00 - 13 00 Uhr, Termine auch nach Vereinbarung.
Außerhalb der Bürozeiten können Sie uns trotzdem telefonisch erreichen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin, der in Ihren Tagesablauf passt. Bitte beachten Sie aber bitte, dass die Handy-Nummer für Notfälle gedacht ist.

E-Mail: Nutzen Sie bitte das Kontaktformular
Internet: www.duocorda.de, www.duo-corda.de

 

Gesellschaftsform

Der Pflegedienst ist in einem Einzelunternehmen organisiert. Inhaber ist Herr Dipl.-Ing. (FH) Oliver Frank Dudzinski.

 

Gründungsgeschichte

Der Pflegedienst (in Horrem) wurde im August 2005 durch Oliver Dudzinski zusammen mit seiner Frau Malgorzata („Goscha“) Dudzinski, examinierte Krankenschwester und Pflegedienstleitung, und der Tochter Loretta Janßen, examinierte Altenpflegerin, gegründet. Die eigentliche Pflegetätigkeit wurde am 01.11.2005 aufgenommen. Frau Dudzinski war bis dahin insgesamt 14 Jahre in der ambulanten Pflege tätig, davon fünf Jahre als Pflegedienstleitung. Die Fortbildung zur PDL schloss sie im Oktober 2001 ab. Zusätzlich hat sie zehn Jahre Erfahrung gesammelt im Nachtdienst in einem Bochumer Krankenhaus und auf der Wachkomastation einer stationären Pflegeeinrichtung in Leverkusen. Von 1999 bis 2002 führten Oliver und Malgorzata Dudzinski sehr erfolgreich einen eigenen ambulanten Pflegedienst in Hattingen/Ruhr. Aus dieser Vorgeschichte ergab sich, dass nach dem Umzug nach Kerpen, die Idee entstand, in Kerpen wieder einen Pflegedienst zu gründen, der dieses Mal von Mutter und Tochter betreut wird. Daraus entstand auch der Name, den die Einrichtung trägt: „Duo Corda“ (aus dem Lateinischen für „zwei Herzen“).

Im Juli 2014 nahm unsere Niederlassung in Kerpen-Sindorf offiziell ihren Pflegebetrieb auf. Sie wird von Loretta geleitet, während Goscha sich weiter um Horrem kümmert.

Am 01.09.2020 ist Frau Dudzinski in den Ruhestand getreten und wir haben die Pflegestation in Kerpen-Horrem geschlossen.

Am 01. Dezember 2021 ist die Pflegestation Sindorf in die ehemaligen Räume der Station Horrem umgezogen.

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Ziel und Aufgabe des Pflegedienstes

Unser Ziel und unsere Aufgabe sehen wir in der Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.

Zur Verwirklichung unserer Ziele verfolgen wir in unseren Pflegediensten das Konzept der ganzheitlichen Pflege. Hierbei helfen uns Pflegestandards, in denen die einzelnen Pflegemaßnahmen festgelegt werden. Ganzheitliche Pflege bedeutet, dass wir Sie in Ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Situation unterstützen. Das heißt, dass wir alle Pflegearbeiten bei Ihnen zu Hause ausführen. Die ganzheitliche Pflege umfasst die Grundpflege und die Behandlungspflege. Die Grundpflege beinhaltet z.B. Waschen und Kämmen, die Behandlungspflege alle medizinischen Pflegemaßnahmen wie Blutdruck messen und Medikamente verabreichen. Darüber hinaus kann das Team Sie auch bei persönlichen Fragen beraten. Der Vorteil dieses Pflegekonzepts liegt für Sie darin, dass Sie und Ihre Pflegekräfte sich kennen, wodurch gegenseitiges Vertrauen und größere Sicherheit entstehen. Das führt zu größerer Zufriedenheit bei Ihnen und Ihren Pflegekräften, deren tägliche Arbeit abwechslungsreicher ist. Individuelle Gespräche informieren Sie darüber, wie wir Ihre persönliche Pflege planen und helfen uns, pflegerische Probleme zu erkennen und zu lösen.

Eine genaue Pflegedokumentation stellt sicher, dass alle geplanten und notwendigen Pflegemaßnahmen auch tatsächlich erfolgt sind.

Die Qualität unserer Arbeit wird durch regelmäßige inner- und außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungen gefestigt und gefördert.

Weitere Ziele sehen wir in der Existenzsicherung des Pflegedienstes und aller Mitarbeiter, der Entwicklung eines kundenorientierten Unternehmens, sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

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Pflegeleitbild

Wir sind eine selbständig wirtschaftende, ambulante Pflegeeinrichtung, die im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft, Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegt und hauswirtschaftlich versorgt.

Unter „Ambulante Pflege“ verstehen wir eine individuelle Ganzheitspflege, die möglichst viele Bereiche des Lebens des hilfebedürftigen Menschen berücksichtigt. Dazu gehört auch die Begleitung und Betreuung der Angehörigen oder sonstigen Helfer die für die Pflegebedürftigen ‘rund-um-die-Uhr’ Sorge tragen.

Der alte und kranke Mensch benötigt heutzutage nicht nur eine seelsorgerische Notversorgung, sondern muss sich darüber hinaus mit weltlichen Problemen auseinander setzen.

Wir, als Pflegedienst, haben es uns zum Ziel gesetzt, durch humane und aktivierende Pflege den Pflegebedürftigen zu helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Duo Corda, die zwei Herzen, symbolisiert die Herzlichkeit, mit der Mutter und Tochter unsere Patienten pflegen und betreuen.

Unser Pflegedienst ist Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Dadurch werden Qualität und ein hohes Niveau der Pflege gesichert.

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Standortwahl

Der Sitz des Unternehmens wurde mit Bedacht mitten in Horrem gewählt, wo viele ältere Menschen leben, die Hilfe benötigen. So sind wir ganz in der Nähe unserer Kunden, mehrerer Ärzte, mehrerer Apotheken und Sanitätshäuser. Von hier aus versorgen wir auch Pflegebedürftige im gesamten Rhein-Erft-Kreis, auch für diesen erweiterten Aktionsradius ist Kerpen-Horrem ein guter Mittelpunkt.

Um für unsere wachsende Zahl von Kunden in Kerpen-Sindorf noch präsenter zu sein, haben wir im März 2014 eine Zweigstelle im Herzen Sindorfs eröffnet.

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Organisation des Pflegedienstes

Unser Pflegedienst garantiert eine ausreichende und konstante Versorgung der zu betreuenden Patienten, entsprechend ihres pflegerischen Bedarfes und der individuellen Bedürfnisse.

Es ist ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst entsprechend den Vorgaben der Kranken- und Pflegekassen eingerichtet. Ist die Pflegestation nicht besetzt, ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Sie können eine Nachricht hinterlassen oder die in der Ansage genannte Notrufnummer anrufen. Auf Wunsch eines Patienten oder Angehörigen installieren wir ein Hausnotrufsystem, bei dem der Patient mit Hilfe eines Handsenders einen Notruf absetzen kann, dieser wird dann an uns weitergeleitet.

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Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft

Die Pflege der Patienten wird unter ständiger Verantwortung der Pflegedienstleitungen Frau Malgorzata Dudzinski und Frau Loretta Janßen durchgeführt.

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Qualifikation der Mitarbeiter

Bei der Auswahl unserer Mitarbeiter legen wir großen Wert auf die fachliche Qualifikation, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit. Ein fachlich sicheres, aber keinesfalls arrogantes Auftreten beim Patienten ist ein absolutes Muss. Zudem ist ein freundliches und repektvolles Verhalten in der häuslichen Umgebung des Patienten eine unserer Vorgaben an unsere Mitarbeiter.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeiter sind, entsprechend der Qualitätsrichtlinien der Kranken- und Pflegekassen, in Stellenbeschreibungen geregelt.

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Qualifikation des Pflegedienstes

Unser Pflegedienst erbringt Leistungen der häuslichen Pflege gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V, Leistungen der Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI.

Die Pflege der Patienten wird durch qualifiziertes, examiniertes Pflegepersonal ausgeführt. Durch regelmäßige Teambesprechungen und den engen Kontakt der Mitarbeiter untereinander wird eine individuelle, qualitativ hochwertige und kontinuierliche Betreuung der Patienten gewährleistet.

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Erstbesuch bei der Pflegeübernahme

Zur Feststellung der häuslichen Pflegesituation und des Pflegebedarfes wird ein Erstbesuch bei pflegebedürftigen Patienten durchgeführt. Hierbei wird die Pflegeanamnese erstellt und dabei Informationen über den Patienten und sein Krankheitsbild schriftlich festgehalten. Die Regeln und Vorgaben der Schweigepflicht und des Datenschutzes werden von uns selbstverständlich eingehalten.

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Pflegeanamnese

Mit Hilfe des Pflegeanamnesebogens werden Informationen über den Pflegebedarf und die Ressourcen des Patienten erfasst. Die mögliche Mithilfe bei der Pflege durch Angehörige und andere Bezugspersonen, sowie religiöse, kulturelle und andere individuelle Bedürfnisse und Wünsche des Patienten werden ebenfalls mit aufgenommen. Bei der Pflegeanamnese richten wir uns nach den Ausarbeitungen von Monika Krohwinkel.

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Pflegeplanung

Die Erhebung der Pflegeanamnese dient als Grundlage für die Pflegeplanung. Probleme, Ziele und Maßnahmen werden formuliert und eine Pflegeplanung erstellt. Dies geschieht in Absprache mit dem pflegebedürftigen Patienten, seinen Angehörigen oder Bezugspersonen und dem Pflegepersonal. Besondere Beachtung wird den Ressourcen des Patienten, der möglichen Mithilfe oder Leistungen Dritter an der Pflege beteiligten Personen gewidmet.

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Pflegende Angehörige

Die Angehörigen des Patienten werden entsprechend ihren Möglichkeiten aktiv an der Pflege beteiligt. Fachgerechte Anleitung, Beratung und Unterstützung in gesundheitsfördernden und -sichernden Arbeitstechniken sind für uns selbstverständlich.

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Evaluation

Effektivität und Effizienz von Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. Nach Rücksprache mit dem Patienten, den Angehörigen und dem Pflegepersonal wird die Pflegeplanung der Entwicklung des Pflegeverlaufes angepasst.

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Pflegedokumentation

Die Dokumentation besteht aus dem Stammblatt, Pflegeanamnese, Pflegebericht, Durchführungs- und Leistungsnachweis, Biographieblatt, Vitalzeichenkontrollblatt, Infusionsplan, Medikamentenplan, ärztlichen Verordnungsbogen, BZ-Wertebogen, Nortonskala, Dekubitusbehandlungsblatt, Pflegeüberleitungsbogen und mehr.

Die Pflegedokumentation wird selbstverständlich sach- und fachgerecht geführt und beim Patienten aufbewahrt. Somit ist sie allen an der Pflege und Therapie beteiligten Personen, auch dem Bereitschaftsarzt, jederzeit zugänglich. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Patient z.B. sehr verwirrt ist, darf die Pflegedokumentation in den Geschäftsräumen des Pflegedienstes aufbewahrt werden.

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Pflegeüberleitung

Muss ein Patient in eine andere Pflegeeinrichtung, z.B. Krankenhaus oder Kurzzeitpflegeheim, verlegt werden, wird ein so genannter Pflegeüberleitungsbogen ausgefüllt. Dieser enthält alle pflegerelevanten Daten sowie die zurzeit vom Hausarzt verordneten Medikamente. Durch diese Informationsweitergabe ist sichergestellt, dass die übernehmende Einrichtung auf dem neuesten Stand ist und die Pflege auf einem gleich hohen Niveau fortführen kann.

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Qualitätssicherung

§ 80 des Pflegeversicherungsgesetzes verpflichtet zugelassene Pflegedienste dazu, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Wir sind unabhängig davon aus eigenem Interesse danach bestrebt, unser Qualitätsniveau zu sichern und zu verbessern.

Frau Goscha Dudzinski und Herr Rolf Sturmhöfel sind für die Entwicklung, Überwachung und Einhaltung unserer Qualitätsstandards zuständig.

Es finden regelmäßig Team- und Fallbesprechungen statt, wodurch der Gruppenzusammenhalt gestärkt und die Kommunikation untereinander verbessert werden. Es werden Probleme besprochen und Lösungsansätze erarbeitet, dadurch wird die pflegerische Zusammenarbeit optimiert. An den Fallbesprechungen können auch Angehörige, Ärzte und andere Leistungserbringer teilnehmen, um die Pflege zum Wohle des Patienten zu optimieren.

Wir sind dem Berufsverband bpa angeschlossen, über den wir an Konferenzen und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, um mit unserem Wissen und unseren Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Zusätzlich sieht § 80 SGB XI eine Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vor. Solch eine Prüfung durchlief unser Pflegedienst in Hattingen bereits erfolgreich. Seit dem Jahr 2008 wurde bei uns einmal pro Jahr eine unangekündigte Qualitätsprüfung des MDK nach den neusten Prüfungsrichtlinien durchgeführt, ebenfalls ohne größere Beanstandungen.

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